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Nutzungsbedingungen Veranstaltungskalender

Präambel

Der von der Deutsch-Brasilianische Gesellschaft („DBG“) betriebene Online-Veranstaltungskalender („Veranstaltungskalender“) dient dazu, Gäste der DBG-Website über Veranstaltungen aller Art mit Brasilienbezug zu informieren. Um ihnen einen möglichst vollständigen Überblick über Veranstaltungen zu verschaffen, soll der Veranstaltungskalender grundsätzlich durch jeden Veranstalter nutzbar sein.

Die DBG bietet auf ihrer Website die Möglichkeit Veranstaltungen kostenfrei zu veröffentlichen. Diejenigen Veranstalter, die den Veranstaltungskalender nutzen möchten, können Ihre Veranstaltungen über das dafür bestimmte Formular („Veranstaltung einreichen“) auf der DBG-Website melden. Die DBG schaltet die Veranstaltung bei Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen im Veranstaltungskalender frei und macht diese über das Internet zugänglich.

1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen auf der DBG-Website.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die DBG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter im Rahmen der Registrierung oder Anmeldung einer Veranstaltung auf seine Geschäftsbedingungen verweist und die DBG dem nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Vertragsschluss bei Anmeldung einer Veranstaltung über das Formular

(1) Im Fall der Anmeldung einer Veranstaltung durch einen Veranstalter über das dafür vorgesehene Formular („Veranstaltung einreichen“), stellt die Übermittlung der erforderlichen Daten durch Anklicken des Buttons „Senden“ ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der kostenfreien Veröffentlichung der Veranstaltung über den Veranstaltungskalender dar, welches die DBG durch Veröffentlichung der Veranstaltung im Veranstaltungskalender annimmt. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages bzw. Veröffentlichung einer Veranstaltung.

(2) Die Anmeldung einer Veranstaltung ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Veranstalters möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der DBG einschließlich der Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen.

(3) Die Nutzungsbedingungen müssen vom Veranstalter im Formular „Veranstaltung melden“ akzeptiert werden und können über den Veranstaltungskalender im Internet jederzeit eingesehen werden.

3 Erstellen und Veröffentlichen von Veranstaltungen

(1) Das Veröffentlichen von Veranstaltungen ist mithilfe des Formulars möglich.

(2) Die Angaben zu den Veranstaltungen müssen in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.

(3) Zulässig sind lediglich Veranstaltungen in Deutschland mit Brasilienbezug und in Brasilien mit Deutschlandbezug, die den Zielen der DBG entsprechen. Veranstaltungen, welche die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellen und/oder bei denen die Gefahr der Begehung von Handlungen besteht, die eine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit darstellen würden, sind unzulässig. Jede über die eigentliche Veranstaltung hinausgehende Werbung des Veranstalters für sich und/oder für Dritte ist unzulässig. Unzulässig ist darüber hinaus das Anlegen von „Veranstaltungen“, die ausschließlich Rabattaktionen, Sonderpreise, besondere Öffnungszeiten o.ä. beinhalten – ohne ein zusätzliches inhaltliches Angebot, was sich vom klassischen Tagesgeschäft des Anbieters unterscheidet.

(4) Die Veranstaltung muss mindestens folgende Angaben umfassen:

  • Veranstaltungstitel,
  • Beschreibung (Informationen zur Veranstaltung, Tickets, Anmeldung, ggf. Preise).
  • Termin(e),
  • Veranstaltungsort(e) sowie
  • Veranstalter,

Ein Anspruch auf eine bestimmte Kategorie besteht nicht. Die DBG kann Veranstaltungen im Zweifelsfall anderen vorgegebenen Kategorien zuordnen und/oder Inhalte nutzerorientiert anpassen (z.B. Text-Dopplungen entfernen, umstrukturieren, kürzen).

(5) Der Veranstalter hat zusätzlich die Möglichkeit, Bilder entsprechend den Vorgaben über das Formular bzw. innerhalb des Nutzerkontos zu übermitteln und veröffentlichen zu lassen. Solche Bilder dürfen sich ausschließlich auf die angebotene Veranstaltung, den Veranstalter oder den Veranstaltungsort beziehen.

(7) Für die Genauigkeit und Richtigkeit der Angaben ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Die vor der Veröffentlichung einer Veranstaltung durch die DBG vorzunehmende Inhaltskontrolle beschränkt sich auf die Plausibilität der Angaben des Veranstalters sowie deren Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen einschließlich etwaiger hiernach gebotener Anpassungen. Eine weitere Prüfung durch die DBG findet nicht statt, ebenso wenig, wie sich die DBG die Inhalte zu eigen macht, es sei denn, dass dies durch zusätzliche Angaben seitens der DBG ausdrücklich geschieht.

(8) Die DBG ist jederzeit berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen sowie ganz oder einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

(9) Nach Ablauf einer Veranstaltung ist die DBG berechtigt, diese ohne Vorankündigung aus dem Veranstaltungskalender zu entfernen sowie die dazugehörigen und vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Inhalte zu löschen. Die DBG trifft hinsichtlich dieser Inhalte keine Aufbewahrungspflicht, bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen zu speichern.

(10) Es besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten des Veranstaltungskalenders. Die DBG ist um einen störungsfreien Betrieb des Veranstaltungskalenders bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf welche die DBG einen Einfluss hat. Der DBG ist es unbenommen, den Zugang zum Veranstaltungskalender aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

4 Nutzungsrechte

(1) Der Veranstalter räumt der DBG an allen von ihm übermittelten, gespeicherten und veröffentlichten Inhalten ein einfaches, örtlich uneingeschränktes, unentgeltliches sowie übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zum ordnungsgemäßen Betrieb des Veranstaltungskalenders erforderlich ist. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Wenn der Veranstalter von der DBG die Entfernung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte aus dem Veranstaltungskalender verlangt oder diese von der DBG nach Ablauf der Veranstaltung aus dem Veranstaltungskalender entfernt werden, erlischt das vorstehend zugunsten der DBG eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Dies gilt bei einer Aufforderung zur Entfernung an die DBG erst nach Ablauf einer angemessenen Löschfrist. Die DBG bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.

(2) Im Übrigen liegen vorbehaltlich der Rechte anderer Veranstalter an deren Veranstaltungsinhalten oder sonstiger Rechte Dritter sämtliche Rechte an den Inhalten des Veranstaltungskalenders bei der DBG. Dem Veranstalter ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, welche die DBG, andere Veranstalter oder Dritte über den Veranstaltungskalender veröffentlicht haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden solchen Inhalten des Veranstaltungskalenders ohne Einwilligung der DBG ist untersagt.

5 Unzulässige Nutzungshandlungen

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, keine Inhalte über den Veranstaltungskalender zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung anzumelden, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Veranstalter bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

(2) Nicht erlaubt ist Verwendung von Inhalten, die

  • Rassismus,
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art,
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
  • Hetze gegen Personen oder Unternehmen,
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede,
  • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen,
  • sexuelle Belästigung/Pornografie und/oder
  • anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen

darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, innerhalb seiner Veranstaltungsinformationen Links auf andere Websites zu setzen, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, wird der Veranstalter vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhabers einholen.

6 Weitere Mitwirkungspflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Veranstaltungskalenders oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Veranstaltungskalenders erforderlich ist.

(2) Sollte es bei der Nutzung des Veranstaltungskalenders bzw. seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Veranstalter die DBG von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Nutzung des Veranstaltungskalenders erfolgt auf eigenes Risiko. Die DBG übernimmt keine Haftung für Schäden, die z.B. durch Speicherausfall, versehentliches Löschen oder Darstellungs- und Datenfehler auf Grund der vertragsgemäßen Nutzung entstehen. Sofern seitens der DBG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt, sind Haftungsansprüche, mit Ausnahme von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die DBG nicht Veranstalter der im Veranstaltungskalender veröffentlichten Veranstaltungen. Die DBG übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für durch Dritte eingetragene und angebotene Veranstaltungen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die DBG keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

8 Freistellungsanspruch

(1) Der Veranstalter stellt die DBG und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Nutzung des Veranstaltungskalenders ergeben und die der Veranstalter zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Veranstalter, der DBG alle Kosten zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, der DBG im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine effektive Verteidigung erforderlich sind.

9 Vertragsdauer / Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag bei Anmeldung einer Veranstaltung über das Formular (§ 2) läuft jeweils auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.

(2) Sollte die DBG den Nutzungsvertrag mit dem Veranstalter kündigen, weil konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, so bleibt der Veranstalter dauerhaft von der Nutzung des Veranstaltungskalenders ausgeschlossen und darf keine Veranstaltungen über das Formular anmelden. Hierauf wird die DBG im Rahmen der Kündigung hinweisen.

10 Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Die DBG ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen des Veranstaltungskalenders geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.

11 Impressum und Datenschutz

Es gelten die Angaben des Impressums und der Datenschutzerklärung auf den Seiten der DBG.

12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 23. Dezember 2024